Dreikönigtreffen der SPD in München

Ein Foto mit Sebastian Roloff,Seija Knorr-Köning, OB Dieter Reiter und Philippa Sigl-Gköckner
Fotograf u. Copyright Dieter Hügenell

Nach einer Eröffnungsrede durch den Vorsitzenden der Münchner SPD, Christian Köning hielt OB Dieter Reiter die "Jahresauftaktrede", die schon deutliche Bezüge zur Kommunalwahl im Jahr 2026 hatte. Es ging dabei auch um Forderungen an eine künftige Bundesregierung, vor allem was Zuschüsse an die Kommunen für die verschiedenen Aufgaben und den ÖPNV betraf. Es gab dann Standing Ovations für Dieter Reiter.

In den Bildern sind prominente Teilnehmer am Treffen festgehalten.

Christian Köning eröffnete das Treffen im vollbesetzten Saal des Hofbräukellers.

Vor den Reden war Gelegenheit zum Austausch. Markus Rinderspacher, MdL, stellvertretender Landtagspräsident, im Gespräch mit Seija Knorr-Köning

Vor den Reden war Gelegenheit zum Austausch. Christine Strobl und Verena Dietl, die ehemalige und die derzeitige Dritte Bürgermeisterin Münchens.

Vor den Reden war Gelegenheit zum Austausch. Franz Maget und Julian Nida-Rümelin

Vor den Reden war Gelegenheit zum Austausch. Kandidatin Seija Knorr-Köning und MdL Katja Weitzel

OB Dieter Reiter hielt die Rede, die sich sowohl auf die Bundestagswahl als auch die Kommunalwahl 2026 bezog.

OB Dieter Reiter am Rednerpult

Info-Flyer Bilanz - Ausblick der SPD

Seite 4 des Flyers
SPD Berlin

Die SPD zieht Bilanz und stellt künftige Maßnahmen vor. Dazu hat sie einen Infoflyer veröffentlicht.

Der Flyer zur Bundestagswahl als pdf-Datei (PDF, 123 kB)

und die zwei Innnenseiten als Grafiken

Der Flyer zur Bundestagswahl - Seite 2
Der Flyer zur Bundestagswahl - Seite 2
Der Flyer zur Bundestagswahl - Seite 3
Der Flyer zur Bundestagswahl - Seite 3

Das steht im Grundgesetz zur Bundestagswahl

Art 38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt. (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Weitere Infos zur Bundesstagswahl auf der Folgeseite Bundestagswahl